Die Deutsch-Norwegische Willy-Brandt-Stiftung kann deutsch-norwegische Projekte fördern, die durch die Etablierung einer Zusammenarbeit zwischen Personen, Institutionen oder Unternehmen zur Stärkung der deutsch-norwegischen Beziehungen beitragen.

Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen und Stipendien.

Auszug aus der Satzung des Vereins zur Förderung der Norwegisch-Deutschen Willy-Brandt-Stiftung e.V.

Der Verein bezweckt die Förderung der Völkerverständigung und der Kultur, insbesondere die Förderung und Verbesserung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen. Neben dem Ausbau der Beziehungen zwischen beiden Ländern gehört dazu auch die Förderung gegenseitiger Kenntnisse und des Verständnisses des politischen und sozialen Lebens.

Diese Ziele sollen im Sinne Willy Brandts insbesondere mittels Durchführung sowie ideeller und materieller Unterstützung folgender Vorhaben und Aufgaben verwirklicht werden, die dem Frieden, der Verständigung und Zusammenarbeit zwischen den Völkern dienen:

Veranstaltungen (Diskussionsrunden, Symposien, Seminare o.ä.) zur Förderung des Dialogs zwischen Menschen und Institutionen insbesondere über Fragen gemeinsamen Interesses auf den Gebieten der sozialen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung in den beiden Ländern sowie im Norden Europas, im Ostseeraum und in der Barentssee.

Begegnungen zwischen Deutschen und Norwegern, Austausch von Informationen über Deutschland und Norwegen, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Norweger in Deutschland und umgekehrt sowie Studienprogrammen in Deutschland zugunsten norwegischer und deutscher junger Menschen ebenso wie Multiplikatoren aus Politik, Wirtschaft und Medien, die ihre Kompetenz in gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, wissenschaftlichen und/oder sprachlichen Kenntnissen beider Länder verbessern möchten.

Deutsch-norwegische Kooperationsprojekte in den Bereichen der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst Deutschlands und Norwegens.

Generelle Kriterien

Projekte, für welche Förderung beantragt wird, sollten in einem bilateralen, deutsch-norwegischen, Zusammenhang relevant sein. Die Zielsetzung sollte darin bestehen, die deutsch-norwegische Zusammenarbeit auf dem betreffenden Gebiet/in dem respektiven Fachbereich zu stärken.

Im Mittelpunkt der Förderkriterien steht der Gedanke einer engen und nachhaltigen norwegisch-deutschen Kooperation.

Anträge sollten eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, einen Zeit- und Finanzierungsplan sowie den Lebenslauf des Antragstellers bzw. der Antragsteller enthalten.

Im Antrag sollte beschrieben werden, wie das Projekt die Grundlage einer langjährigen deutsch-norwegischen Zusammenarbeit bilden kann.

Weitere Informationen sowie Antragsformular über info@willy-brandt-stiftung.de bzw. info@willy-brandt-stiftelsen.no

Alle Anträge werden schriftlich beantwortet.

Die Annahme der Unterstützung muss innerhalb von 3 Monaten bestätigt werden.

Es wird erwartet, dass Empfänger von Zuschüssen und Stipendien innerhalb von 2 Monaten nach dem Aufenthalt/ Abschluss des Projektes der Stiftung einen Erfahrungsbericht und Fotos einreichen, die im Rahmen der Webseiten, sozialen Medien und Publikationen der Stiftung veröffentlicht werden können. Projektstipendiaten müssen zusätzlich in einem Abschlussbericht über die Verwendung der Gelder berichten.

Bewerbungsfrist

Unsere Bewerbungsfristen: 30. März und 30. September.

Anträge können per E-Mail an unsere Sekretariate in Deutschland oder Norwegen gesendet werden:

info@willy-brandt-stiftelsen.no
info@willy-brandt-stiftung.de

Bei Studenten- und Schüleraustausch bitte beachten

Die Stiftung vergibt keine Stipendien für Auslandsaufenthalte während des Studiums. In diesen Fällen, bewerben Sie sich bitte über den DAAD bzw. Ihre Universität auf ein ERASMUS-Stipendium.

Stipendien für Forschungsvorhaben während der Diplom-/Bachelorarbeit, Masterarbeit oder der Promotion können vergeben werden, wenn diese zum Aufbau der Kooperation zwischen Instituten usw. beitragen.

Fördermittel für einen Schüleraustausch werden ausschließlich an die Schule/n (nicht an die Schüler) vergeben und sollen in Eigenverantwortung verwaltet und im Sinne eines langfristigen Austauschs eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Unterstützung von Schüleraustauschen ist, dass Lehrer/innen oder Schüler/innen selbst die Initiative zum Austausch zwischen ihrer Schule und einer Partnerschule des anderen Landes ergreifen. Auch beim Austausch zwischen Schulen sollte der Aspekt der Gegenseitigkeit im Mittelpunkt stehen.

Die Aufenthaltsdauer sollte sechs Wochen nicht unterschreiten.